Überflieger verboten: Keine privaten Drohnen auf unseren Anlagen!

Überflieger verboten: Keine privaten Drohnen auf unseren Anlagen!

Flug über Industrieanlagen und Naturschutzgebiete nur mit Genehmigung erlaubt

Der Drohnen-Boom bleibt ungebrochen: Etwa eine Million dieser unbemannten Flugobjekte bewegt sich aktuell im deutschen Luftraum, schätzt die Deutsche Flugsicherung. Auch bei uns häufen sich Anfragen für eine Überfliegung unserer Anlagen – Hobbypiloten oder gewerbliche Flieger sind immer auf der Jagd nach eindrucksvollem Bildmaterial aus der Luft. Meist sind die auch Multikopter genannten Leichtgewichte der Lüfte mit leistungsfähigen Kameras ausgestattet, die ungewöhnliche Perspektiven liefern. Jüngstes Beispiel für eine Anfrage war übrigens unsere Kläranlage Kamen-Körnebach.

Dos and Don´ts beim Drohnenflug

Doch was ist eigentlich erlaubt und was nicht? Hier sind einige „Dos and Don´ts“:

  • Das Überfliegen von größeren Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten (Lippe!) und Industrieanlagen ist verboten. Auch das Überfliegen von Bundeswasserstraßen ist übrigens tabu – also etwa des Rhein-Herne-Kanals in unmittelbarer Emschernähe.
  • Ohne Genehmigung des Grundstückseigentümers darf keine Drohne starten, fliegen oder landen.
  • Grundsätzlich dürfen Drohnen nicht über 100 Meter Höhe fliegen.
  • Es dürfen keine Foto- oder Filmaufnahmen von Personen ohne deren Einwilligung gemacht werden.

    Drohnenflug direkt im Naturschutzgebiet entlang der Lippe bei Lünen: Hierfür wird eine Genehmigung benötigt (Foto: Markus Greulich).

Große Zahl der Hobbyflieger lässt Unfallgefahr steigen

Unsere technischen Anlagen zur Abwasserreinigung sind Industrieanlagen und somit ist das Überfliegen ohne unsere Genehmigung strikt verboten. Nicht weil wir Angst vor Industriespionage  haben, sondern weil es schlicht zu gefährlich ist: Nicht selten stürzen Drohnen ab (unter anderem ist dies während eines ZDF-Reportagedrehs auf unserer Baustelle in Oberhausen passiert), sei es aufgrund sich verschlechternder Wetterverhältnisse, leerem Akku oder fehlerhafter Handhabung. Beschädigungen der Anlagentechnik könnten die Folge sein …

Flugverbotszone: Schützenswerte Natur entlang der Lippe

Ebenso verbietet sich das Überfliegen von Naturschutzgebieten – nicht nur während Brutzeiten der Vögel. Große Teile der Lippe stehen unter Naturschutz.

Die Lippeinsel bei Lünen, mit dem Oktokopter aus der Luft fotografiert (Foto: Markus Greulich).

Als wirklich hilfreich erweist sich hier die Drohnen-App der Deutschen Flugsicherung: Sie zeigt für ganz Deutschland mit roten Markierungen ausgewiesene Flugverbotszonen in einer zoombaren Karte. Und nahezu der gesamte Lauf der Lippe ist hier rot markiert! Ausnahmegenehmigungen für eine Überfliegung von Naturschutzgebieten erteilen übrigens die zuständigen Landesluftfahrtbehörden, in NRW sind dies die Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster.

In begründeten Ausnahmefällen ist eine Genehmigung einer Drohnen-Überfliegung von EGLV-Anlagen möglich. Bitte wenden Sie sich an die Pressestelle.

Kommentare

  • Sven

    Eine sehr große Leidenschaft sind Drohnen. Als die ersten Modelle herauskamen, so musste ich mir direkt eine holen.
    Nun exprlodieren ja echt die Auswahl. Obwohl ich mich sehr lange damit beschäftigt habe, habe ich hier einige Punkte entdeckt,
    die mir sehr weiter helfen. Der Beitrag ist sehr informativ und zeigt deine Expertise auf. Für mich sind die Bilder A und O.
    Scharfe Bilder und Aufnahmen sind mein Leben geworden. 🙂 Bisschen übertrieben, aber dennoch macht es einfach nur unglaublich spaß.
    Allgemein sollte man bei drohnen hinzufügen, dass ihr die Versicherung lieber nicht vergessen solltet, da es ansonsten sehr Teuer werden kann.
    Obwohl ich mich persönlich sehr viel mit diesem Thema Drohnen, Drohnenaufbau und Quadrocopter beschäftigt habe, hatte ich nie an eine Versicherung nachgedacht,
    es war zu absurd, bis es dann soweit kommen musste. Die Drohne ist dank meinen kleinen Sohn gegen ein Auto geknallt. Ab den Zeitpunkt auf jeden fall
    Versicherung. Ansonsten ist das ein zu interessanten Thema und sehr zukunftsorientiert. Ich freue mich auf die neuen Modelle.

  • Heinz Dieter Dörmann

    Zitat:
    ‚[…] Nicht selten stürzen Drohnen ab (unter anderem ist dies während eines ZDF-Reportagedrehs auf unserer Baustelle in Oberhausen passiert), […]‘

    Öhm … ja …
    Seltsam nur, daß in dem Link (welchen Ihr hier anbei gepostet hattest) nicht die Rede von besagtem Absturz war => die Drohne wollte einfach halt die erste Stunde nicht starten … und als Ihr das Zicken abgewöhnt wurde, da klappte lt. dem Bericht auch alles … OHNE einem Absturz …

    Nichtsdesdotrotz gebe ich Euch natürlich Recht, daß es immer zu nem Unfall kommen kann – egal, wie profimäßig agiert wird!
    Und: Eine entsprechende Haftpflicht, ein zugelassens Kennzeichen sind essentiell (zzgl. aller Beachtung sämtlicher Gesetze und Ausschluß von mögl. Gefahren-/Fehler-quellen und der Beherrschung seiner Drohne(n)).

    Gruß
    Heinz

  • Stephan

    gebe ich euch vollkommen recht bei den heutigen Drohnen Piloten weiß man ja nie.

  • Robert

    Das Risiko welches von diesen Kleinstfliegern ausgeht, wird von den Einen maßlos unterschätzt, von den Anderen maßlos überschätzt. Erlaubt sind üblicherweise Remotly Pilotet Aerial Systems (RPAS) mit einem Gewicht von bis zu 5 kg Startmasse. Die Gefahren für industrielle Anlagen von diesen Kleinstfliegern sind in der Regel minimal. Jede industrielle Anlage, die bei einem Einschlag eines solchen RPAS ernsthaften Schaden nehmen würde, darf man durchaus, angesichts der Naturgewalten denen sie (viel öfter) standhalten müssen, als nicht im geringsten Betriebssicher bezeichnen.

    Die allermeisten im Verkehr befindlichen RPAS befinden sich vom Gewicht und der sich ergebenden kinetischen Energie bei einem tatsächlichen Absturz in der Klasse größerer Modellhubschrauber, werden im Gegensatz zu diesen aber nicht voll manuell ausbalanciert geflogen wie ein echter Heli, sondern richten sich selbst ohne GPS-Unterstützung von selbst wieder in gerade Fluglage auf. Damit besteht ein um 95% reduziertes Risiko. Die in der Realität vorkommenden Schäden von RC-Helis der 500er/600er Klasse habe ich desöfteren bei Fluganfängern gesehen die meinten sie müssten ohne Nachrüstung eines Stabilisierungssystemes lernen. Hier geht anders als bei Mehrrotor-RPAS die größte Gefahr von den sich drehenden, größeren und mechanisch stabileren Hauptrotorblättern aus. Die werden vor allem deshalb zum Problem, weil der Pilot bei einem Verlust der Fernsteuerverbindung weder den Antrieb (Propulsion) abstellen noch den Anstellwinkel der Rotorblätter über das Kollektiv verstellen kann. Daher werden diese entweder weiter durch den Motor angetrieben wenn das Gerät außer Kontrolle gerät, oder durch den Luftstrom der nun sich umkehrt und von unten nach oben wie beim Autorotationsflug den Rotor weiter antreibt. Das wiederum ist bei den mechanisch kleineren und weniger stabilen Propellerblättern der üblichen RPAS ein eher zu vernachlässigendes Problem solange keine Menschen getroffen werden.
    Bleibt noch die Aufschlagenergie und deren Folgen. Ein 2,9 kg RPAS wie in dem verlinkten Beitrag mit dem ZDF wird schlichtweg am Boden zerschellen, Metall- und Betonteile sollten keine bis geringste Beschädigungsspuren aufweisen. Glasscheiben werden brechen, der Einschlag eines RC-Helis aus 100 Meter Höhe in eine Kunststoffdachkuppel (die in DE IMMER doppelschichtig und mit einer Absturzsicherung für Personen die auf dem Dach arbeiten müssen ausgeführt sein müssen) führt wie ich aus einem echten Fall berichten kann zum Bruch der äußeren und Riss der inneren Schicht. Wäre der Heli aus doppelter Höhe gefallen (was eh nicht erlaubt ist), wäre der im Fall des Bruches der zweiten Schicht in der Personenabsturzsicherung hängen geblieben. Für solche Schäden besteht allerdings ein Haftpflichtversicherungszwang.

    In Sachen der Risikoabschätzung sowie ökonomischen und ökologischen Aspekten spricht eigentlich alles gegen ein Überflugverbot.

    Einziges Problem im echten Leben ist der Umstand, dass man kaum Möglichkeiten hätte auf verträgliche Weise die Anzahl von privaten Flügen irgendwie zu begrenzen. Auch wenn in Sachen RPAS die Rechtslage vordergründig andere Sachen in den Vordergrund schiebt, die Umweltverträglichkeit des einzelnen Fluges allerbestens und das Risiko bei verantwortungsvollem(!) Umgang viel geringer ist als immer kommuniziert – dass fast jeden Schönwettertag Modellflieger über landschaftlich tolle Hotspots und Naturschutzgebiete in Scharen herfallen, wäre ja auch nicht Sinn der Sache. Aber das ist eben ein typisch deutsches Problem, Verbote durch die herbeikonstruierte Hintertür, statt offen und ehrlich mit dem wirklichen Problem umzugehen und eine Lösung dafür zu suchen. Wie in der manntragenden Fliegerei einen Flugplan aufgegeben zu können würde die Möglichkeit eröffnen die Zahl der erfolgten Flüge pro Gebiet X zu erfassen und eine sinnvolle Begrenzung vorzunehmen. Wäre die festgelegte Anzahl für den Monat erreicht, könnte der Interessent auf den nächsten Monat vertröstet werden und in die entsprechend obere Position für die Warteliste gesetzt werden. Problem des Massenfliegens erledigt. Interessensabwägung mit Erholungssuchenden, Fauna und Flora erfolgreich erledigt.

    Robert, der Flugmodelle, Ultraleicht- und Privatmaschinen fliegt

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