Überflieger verboten: Keine privaten Drohnen auf unseren Anlagen!
Flug über Industrieanlagen und Naturschutzgebiete nur mit Genehmigung erlaubt
Der Drohnen-Boom bleibt ungebrochen: Etwa eine Million dieser unbemannten Flugobjekte bewegt sich aktuell im deutschen Luftraum, schätzt die Deutsche Flugsicherung. Auch bei uns häufen sich Anfragen für eine Überfliegung unserer Anlagen – Hobbypiloten oder gewerbliche Flieger sind immer auf der Jagd nach eindrucksvollem Bildmaterial aus der Luft. Meist sind die auch Multikopter genannten Leichtgewichte der Lüfte mit leistungsfähigen Kameras ausgestattet, die ungewöhnliche Perspektiven liefern. Jüngstes Beispiel für eine Anfrage war übrigens unsere Kläranlage Kamen-Körnebach.
Dos and Don´ts beim Drohnenflug
Doch was ist eigentlich erlaubt und was nicht? Hier sind einige „Dos and Don´ts“:
- Das Überfliegen von größeren Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten (Lippe!) und Industrieanlagen ist verboten. Auch das Überfliegen von Bundeswasserstraßen ist übrigens tabu – also etwa des Rhein-Herne-Kanals in unmittelbarer Emschernähe.
- Ohne Genehmigung des Grundstückseigentümers darf keine Drohne starten, fliegen oder landen.
- Grundsätzlich dürfen Drohnen nicht über 100 Meter Höhe fliegen.
- Es dürfen keine Foto- oder Filmaufnahmen von Personen ohne deren Einwilligung gemacht werden.
Große Zahl der Hobbyflieger lässt Unfallgefahr steigen
Unsere technischen Anlagen zur Abwasserreinigung sind Industrieanlagen und somit ist das Überfliegen ohne unsere Genehmigung strikt verboten. Nicht weil wir Angst vor Industriespionage haben, sondern weil es schlicht zu gefährlich ist: Nicht selten stürzen Drohnen ab (unter anderem ist dies während eines ZDF-Reportagedrehs auf unserer Baustelle in Oberhausen passiert), sei es aufgrund sich verschlechternder Wetterverhältnisse, leerem Akku oder fehlerhafter Handhabung. Beschädigungen der Anlagentechnik könnten die Folge sein …
Flugverbotszone: Schützenswerte Natur entlang der Lippe
Ebenso verbietet sich das Überfliegen von Naturschutzgebieten – nicht nur während Brutzeiten der Vögel. Große Teile der Lippe stehen unter Naturschutz.
Als wirklich hilfreich erweist sich hier die Drohnen-App der Deutschen Flugsicherung: Sie zeigt für ganz Deutschland mit roten Markierungen ausgewiesene Flugverbotszonen in einer zoombaren Karte. Und nahezu der gesamte Lauf der Lippe ist hier rot markiert! Ausnahmegenehmigungen für eine Überfliegung von Naturschutzgebieten erteilen übrigens die zuständigen Landesluftfahrtbehörden, in NRW sind dies die Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster.
In begründeten Ausnahmefällen ist eine Genehmigung einer Drohnen-Überfliegung von EGLV-Anlagen möglich. Bitte wenden Sie sich an die Pressestelle.